Allgemeine Geschäftsbedingungen ( Stand 01.10.2006)

 Widerrufsrecht

a) Beanstandungen bitte an DZS-Media.de, Birkenstrasse 2, 14550 Groß Kreutz . Der Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung und dem Zusenden der Zugangsdaten
durch DZS-Media.de zustande und wird für die im Vertrag bezeichnete Mindestlaufzeit geschlossen.

b) Endverbraucher können den Vertrag innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Annahmeerklärung durch entsprechende Mitteilung an DZS-Media.de, Birkenstrasse1,
14550 Groß Kreutz widerrufen. Der Widerruf ist ausgeschlossen bei Verträgen über nach Kundenangaben zusammengestellten und konfigurierten Waren und Werken.
Das Widerrufsrecht entfällt auch, wenn DZS-Media nach dem vertraglich vereinbarten Anfangs-Zeitpunkt mit der Ausführung der Dienstleistung beginnt oder der
Endverbraucher die Leistung aktiv in Anspruch nimmt oder gelieferte Datenträger, Software, Video- und Audioaufzeichnungen entsiegelt werden. Ausgeschlossen
ist ein Widerruf schließlich für Produkte, die naturgemäß für die Rückgabe ungeeignet sind.


§ 1 Vertragsgegenstand
1. Die Providerin stellt den Kunden während der Vertragslaufzeit auf ihren Internetservern Speicherkapazitäten in der Größenordnung des jeweils bestellten
Angebotes bereit. Die Providerin hält die durch den Kunden auf dem Account gespeicherten Daten und Inhalte in der Art dauerhaft zum Abruf für dritte
Internetnutzer bereit, so dass diese über die Verbindung zwischen dem Internetserver und dem Netz des Internet als Teil der Öffentlichkeit Zugang zu den
Daten und Inhalten von einem individuell gewählten Ort oder zu einer individuell gewählten Zeit haben. Die Providerin schuldet jedoch nicht den erfolgreichen
Abruf durch Internetnutzer im Einzelfall. Die Providerin ist jedoch dafür verantwortlich, dass ein von ihm betriebenes Netz einschließlich der Schnittstelle
zu Netzen Dritter dauerhaft in einem solchen Zustand sind, dass dritte Internetnutzer Zugang zu den bereitgestellten Daten und Inhalten haben.
2. Der Kunde ist zur Zahlung der vereinbarten Entgelder verpflichtet.

§ 2 Vertragsänderungen
Die Providerin ist berechtigt, den Inhalt dieses Vertrages mit Zustimmung des Kunden zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen der
Providerin für den Kunden zumutbar ist. Die Zustimmung zur Vertragsänderung gilt als erteilt, sofern der Kunde der Änderung nicht binnen 4 Wochen nach Zugang
der Änderungsmitteilung widerspricht. Die Providerin verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen
Widerspruchs hinzuweisen.

§ 3 Geltungsbereich
1. Die mit der Providerin abgeschlossenen Vertragsverhältnisse betreffend die Produkte unterliegen den mit der Bestellung definierten Bedingungen. Alle
Leistungen für Webhostingprodukte erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Die Providerin erkennt die Geschäftsbedingungen von Kunden nicht an, es sei denn, es erfolgt eine ausdrückliche schriftliche Erklärung des
Anerkenntnisses.
3. Auf zukünftige Geschäfte der Parteien finden die AGB in der zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses geltenden Fassung Anwendung.
4. Soweit der Kunde Produkte dritter Anbieter über die Providerin bestellt oder mitbestellt, begründet dieses Vertragsverhältnisse mit dem jeweiligen dritten
Anbieter und unterliegt deren Konditionen und allgemeinen Geschäftsbedingungen. Gewährleistungsansprüche sind gegen diese Anbieter geltend zu machen. Die
Providerin verpflichtet sich, die genauen Kontaktdaten dem Kunden auf Nachfrage mitzuteilen.

§ 4 Bestellung
1. Bei der Bestellung hat der Kunde grundsätzlich sämtliche ihn betreffenden Kontaktdaten korrekt anzugeben. Dies gilt insbesondere für Gewerbetreibende,
welche die Bezeichnung ihres Unternehmens entsprechend den Grundsätzen des § 6 Teledienstesgesetz anzugeben verpflichtet sind. Kosten, welche der Providerin
aufgrund der Angabe falscher Namen und Bezeichnungen entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.
2. Die Providerin ist berechtigt, den Antrag des Kunden auf Abschluss des Vertrages innerhalb einer Frist von 21 Werktagen anzunehmen.
3. Der Vertrag kommt mit der ersten Erfüllungshandlung, in der Regel die Übersendung der Zugangsdaten, zustande.

§ 5 Leistungen der Providerin
1. Die Providerin erbringt selbst oder durch Dritte Leistungen nach Maßgabe des im Internet zum Zeitpunkt der Bestellung publizierten Leistungsangebotes.
Sonderleistungen erbringt die Providerin nach Absprache. Diese werden nach Zeitaufwand mit festen Stundensätzen berechnet. Zusätzlich stellt die Providerin
eigene Aufwendungen in Rechnung.
2. In der Regel hält die Providerin die von den Kunden auf dem Account gespeicherten Daten und Inhalte in der Art dauerhaft für dritte Internetbenutzer
bereit, dass diese als Teil der Öffentlichkeit Zugang zu den Daten und Inhalten von einem individuell gewählten Ort und einer individuell gewählten Zeit
haben. Die Providerin schuldet jedoch nicht den erfolgreichen Abruf durch Internetnutzer im Einzelfall. Sie ist dafür verantwortlich, dass ein von ihr
betriebenes Netz einschließlich der Schnittstelle zu Netzen Dritten in einem solchen Zustand sind, dass dritte Internetnutzer Zugang zu den von den Kunden
bereitgestellten Daten und Inhalten haben.
3. Die Providerin gewährleistet eine Erreichbarkeit der physikalischen Anbindung des Accounts von mindestens 99 % im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind
Zeiten, in denen der Account aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die außerhalb des Einflussbereichs der Providerin liegen (höhere Gewalt,
Verschulden Dritter etc.) über das Internet nicht zu erreichen ist.
4. Die Providerin ist berechtigt, den Zugang zu den Leistungen zu beschränken, sofern Instandhaltungsarbeiten dies erfordern. In den Angeboten der Providerin
ist ein festgelegtes Volumen an Datentransfer enthalten, welches sich nach dem Angebot zur Zeit der Bestellung richtet. Über dieses Transfervolumen hinaus
gehenden Traffic stellt die Providerin gesondert in Rechnung. Der Kunde ist berechtigt, der Providerin per eingeschriebenen Brief eine monatliche
Höchstgrenze an Datentransfer vorzugeben, welche über den Account abgewickelt werden kann. Ist diese Höchstgrenze erreicht, ist weiterer Datentransfer in dem
entsprechenden Abrechnungszeitraum nicht mehr möglich.
5. Das Transfervolumen beinhaltet sämtliche unterschiedliche Arten von Datentransfer. Der Übertraffic wird in MB abgerechnet. Für die Berechnung des
Datentransfervolumens entspricht 1 GB 1.000 MB, 1 MB 1.000 KB und 1 KB 1.000 Byte.
6. Der Kunde wählt bei der Bestellung des Angebotes einen der zu diesem Zeitpunkt geltenden Tarife aus. Der Kunde kann von einem niedrigeren zu einem höheren
Tarif wechseln. Ein Wechsel von einem höheren zu einem niedrigeren Tarif ist nicht möglich. Ist keine abweichende Regelung getroffen, ist in dem Tarif ein
Transfervolumen von zwei Gigabyte pro Monat enthalten.
7. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine eigene IP-Adresse. Er hat ebenfalls keinen Anspruch auf einen physischen Server oder eine ihm dediziert zugeordnete
Bandbreite. Schwankungen in der dem Kunden zur Verfügung gestellten Bandbreite sind möglich.

§ 6 Pflichten des Kunden
1. Der Kunde versichert, dass die der Providerin mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind.
2. Der Kunde ist verpflichtet, der Providerin unverzüglich anzuzeigen, wenn sich seine für den Rechnungsempfang angegebene E-Mail-Adresse ändert oder er
Rechnungslegung künftig an eine andere E-Mail-Adresse wünscht. Der Kunde ist ebenfalls verpflichtet der Providerin anzuzeigen, wenn sich seine Rechnungs-
bzw. Wohnanschrift ändert.
3. Der Kunde ist verpflichtet, die in E-Mail-Postfächern eingegangen Nachrichten spätestens nach vier Wochen abzufragen. Die Providerin behält sich das Recht
vor, die seit mehr als 150 Tagen im Postfach befindlichen Nachrichten zu löschen sowie bei Erreichen der Kapazitätsgrenze der Postfächer eingehende
Nachrichten zurückzusenden.
4. Der Provider stellt dem Kunden ein Interface zur Verfügung, mit welchem dieser seinen Account über das Internet verwalten kann. Dieser Zugang ist durch
ein Passwort geschützt. Der Kunde ist verpflichtet, dieses Passwort geheim zu halten. Er verpflichtet sich weiter, der Providerin unverzüglich zu
informieren, wenn er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist. Soweit Dritte infolge eines Verschuldens des Kunden die
Leistungen der Providerin nutzen, haftet der Kunde der Providerin hierfür.
5. Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten und Inhalte nach jeder Änderung zu sichern. Darüber hinaus muss eine Sicherung sämtlicher Daten auf dem von der
Providerin zur Verfügung gestellten Account im Abstand von sieben Tagen erfolgen. Dabei dürfen die Sicherungskopien nicht auf dem Server der Providerin
gespeichert werden. Übermittelt der Kunde Daten an die Providerin ist er verpflichtet, von diesen ebenfalls Kopien vorzuhalten. Nimmt die Providerin Arbeiten
an dem einzelnen Account oder dem Server vor, hat der Kunde vor Beginn der Arbeiten eine Datensicherung durchzuführen. Der Kunde ist auch vor der
Neuinstallation von Programmen zur Sicherung seiner Daten verpflichtet.
6. Der Kunde verpflichtet sich, auf dem Account keine Programme zu betreiben, welche die Leistungsfähigkeit des Servers sowie die Funktion der anderen auf
dem Server befindlichen Accounts beeinflussen. Stellt die Providerin insoweit eine Pflichtverletzung fest, oder wird ihr eine solche gemeldet, ist sie
berechtigt, den Account unverzüglich zu sperren.
7. Der Kunde verpflichtet sich, an den von der Providerin gegebenenfalls zur Verfügung gestellten Programmen keine Veränderungen vorzunehmen, welche über die
durch das Programm angebotenen Einstellungen hinausgehen. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bereits geringfügige Veränderungen an der
Software die Funktion des gesamten Systems beeinflussen können. Nimmt der Kunde solche Änderungen dennoch vor, wird die Providerin von der Haftung frei. Der
Kunde ist verpflichtet, jedes Programm vor der Inbetriebnahme auf seine Tauglichkeit zu der vom Kunden beabsichtigten Nutzung zu prüfen. Dies gilt
insbesondere bei einer kommerziellen Nutzung des Accounts.
8. Dem Kunden ist es verboten, Spam-E-Mails zu versenden oder versenden zu lassen. Stellt die Providerin insoweit einen Verstoß fest, oder wird ihr ein
solcher gemeldet, ist sie berechtigt, den Account unverzüglich zu sperren.
9. Verletzt der Kunde seine oben bezeichneten Vertragspflichten mit der Folge, dass die Providerin den Account sperrt, bleibt der Kunde dennoch zur Leistung
verpflichtet.
10. Der Kunde ist für die bereitgestellten Daten und Inhalte verantwortlich. Er stellt die Providerin im Innenverhältnis von Ansprüchen Dritter frei, welche
aufgrund dieser Daten und Inhalte geltend gemacht werden.

§ 7 Entgelte
v1. Die Providerin stellt ihre Leistungen in der Regel halbjährlich im Voraus in Rechnung, wenn nicht anders in der Leistungsbeschreibung vermerkt. Die
Zahlung der Entgelte erfolgt durch Überweisung des Kunden. Domains werden erst nach Zahlungseingang durch die Providerin bei der zuständigen NIC registriert.
2. Der Rechnungsversand kann nach Wahl des Providers auf dem Postweg oder per E-Mail erfolgen. Der Provider ist zur Änderung der gewählten Versandform
berechtigt, wenn insbesondere rechtliche, organisatorische oder technische Gründe dies erfordern. Ein Rechtsanspruch des Kunden auf fortwährenden Versand in
der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses üblichen Form wird nicht begründet.
Fordert der Kunde eine bereits versandte Rechnung auf dem Postweg an, kann der Provider hierfür eine Gebühr von € 7,50 berechnen, wenn auf Seiten des Kunden
keine rechtlichen Gründe für den Postversand bestehen.
3. Einmalige Entgelte, insbesondere die Setup-Gebühr sowie die Gebühren für Übertraffic und Kaufpreise für zusätzliche Produkte, werden nach Entstehen der
Forderung oder unmittelbar vor Lieferung eingezogen.
4. Der Kunde ist auch für Entgelte, welche Dritte unberechtigt über seinen Account verursacht haben, verantwortlich. Ihm obliegt die Beweislast dafür, dass
er das Entstehen der Kosten nicht zu vertreten hat.
5. Für Mahnungen berechnet die Providerin eine Gebühr in Höhe von € 10,-.
6. Die Providerin ist berechtigt, die Entgelte maximal einmal je Quartal zu erhöhen. Die Preiserhöhung bedarf der Zustimmung des Kunden. Die Zustimmung gilt
als erteilt, sofern der Kunde der Preiserhöhung nicht binnen 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Die Providerin verpflichtet sich, den
Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen. Soweit nicht die Hauptleistungspflicht, d.h. die Pflicht zur
Zahlung des nutzungsunabhängigen Grundentgelts betroffen ist, bestimmt die Providerin die Entgelte durch die jeweils aktuelle Preisliste nach billigem
Ermessen.
7. Die Providerin ist berechtigt, im Falle einer Änderung des gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuersatzes die Entgelte für Waren oder Leistungen, die im
Rahmen von Dauerschuldverhältnissen geliefert oder erbracht werden, ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung des Umsatzsteuersatzes entsprechend
anzupassen.

§ 8 Lizenzbedingungen
1. Der Kunde erhält von der Providerin für die Vertragsdauer ein nicht ausschließliches Recht zur Nutzung der durch die Providerin zur Verfügung gestellten
Programme. Der Begriff Programm umfasst das Originalprogramm, alle Vervielfältigungen sowie Teile des Programms auch dann, wenn diese mit anderen Programmen
verbunden sind.
2. Der Kunde verpflichtet sich sicherzustellen, dass die Lizenzvereinbarungen eingehalten werden. Der Kunde darf Programme nur auf einem Rechner nutzen, es
sei denn, es bestehen abweichende schriftliche Vereinbarungen.
3. Die Lizenzgebühren können nach der Anzahl der Benutzer, den Ressourcen oder einer Kombination aus beidem berechnet werden. Soweit der Zugriff auf ein
Programm durch ein Lizenzverwaltungsprogramm gesteuert wird, dürfen Kopien erstellt und auf allen Maschinen gespeichert werden, die unter der Kontrolle
dieses Programms stehen. Die Nutzung darf die Gesamtzahl der zulässigen Benutzer oder Ressourcen nicht übersteigen.
4. Der Kunde darf Sicherungskopien der Programme erstellen. Der Kunde darf Urheberrechtsvermerke nicht verändern oder entfernen. Der Kunde ist nicht
berechtigt, das Programm in anderer Weise als vorgesehen zu nutzen, zu kopieren, zu bearbeiten, zu übertragen, in eine andere Ausdrucksform umzuwandeln oder
ein anderer Weise zu übersetzen, sofern solches nicht ausdrücklich oder gesetzlich gestattet ist. Zur Vergabe von Unterlizenzen ist er nicht berechtigt.
5. Sämtliche Nutzungsrechte enden mit der Kündigung des Vertrages. Der Kunde ist verpflichtet, nach Vertragsende alle Datenträger mit Programmen, eventuelle
Kopien sowie alle schriftlichen Dokumentationen unverzüglich zurückzugeben. Der Kunde ist verpflichtet, alle gespeicherten Programme von seinem
Computersystem zu löschen. Vertragliche Nebenpflichten bestehen über eine Kündigung des Vertrages hinaus fort. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die
Lizenzbedingungen ist eine Vertragsstrafe in Höhe von € 3.000,00 abgedungen.

§ 9 Dauer des Vertragsverhältnisses, Kündigung
1. Der Vertrag beginnt mit Bereitstellung des Accounts. Der Kunde wird hierüber durch eine E-Mail, welche seine Zugangsdaten beinhaltet, informiert.
2. Falls nicht anders in der Leistungsbeschreibung vermerkt, wird der Vertrag mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten geschlossen und verlängert sich
automatisch um jeweils 12 weitere Monate, wenn er nicht mindestens 3 Monate vor Ablauf gekündigt wird. Die Kündigung muss seitens des Kunden durch
eingeschriebenen Brief erfolgen. Der Zugangsnachweis obliegt dem Kunden. Einer Angabe von Gründen bedarf es für die Kündigung nicht. Das Recht zur fristlosen
Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Als wichtiger Grund für die Kündigung des Vertrages durch die Providerin gilt insbesondere:

* ein Verstoß des Kunden gegen gesetzliche Verbote, insbesondere die Verletzung urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher, namensrechtlicher oder
datenschutzrechtlicher Bestimmungen,
* die Veröffentlichung von extremistischen, rassistischen Inhalten auf dem Account des Kunden sowie Verlinkungen von dem Account auf derartige Inhalte,
* ein Zahlungsrückstand entsprechend der Höhe einer Monatsmiete, wenn dieser nach einer Rücklastschrift nicht innerhalb von fünf Werktagen, eingehend bei
der Providerin, ausgeglichen ist,
* ein dem vorangehenden Punkt vergleichbarer Rückstand betreffend die Setupgebühr,
* wenn der Kunde auf dem Account Programme betreibt, welche die Funktion des Servers oder die Accounts der anderen auf dem Server gehosteten Kunden
beeinflussen,
* die Fortsetzung von Vertragsverstößen nach Abmahnung durch die Providerin,
* das Bereitstellen von Downloads in unverhältnismäßigem Umfang,
* die Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder die Ablehnung der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse über das Vermögen des Kunden,
* wenn grundlegende Änderungen der technischen Standards es der Providerin unzumutbar machen, ihr Leistungen ganz oder teilweise zu erbringen.

3. Die Providerin ist berechtigt, den Account nach einer Rücklastschrift sowie nach Pflichtverletzungen durch den Kunden, welche die Providerin zu einer
Kündigung des Vertragsverhältnisses berechtigen, ohne Vorankündigung sofort zu sperren. Für die Entsperrung berechnet sie eine Gebühr von 19,00 € bzw. in der
Höhe, welche sich aus der jeweils aktuellen Preisliste ergibt. Die Gebühr muss vor der Entsperrung bei der Providerin eingehen.
4. Soweit eine fristlose Kündigung nicht durch die Providerin verschuldet wurde, besteht kein Anspruch auf Erstattung von gezahltem Entgelt. Dies gilt sowohl
betreffend die Hauptleistungen als auch wegen abtrennbarer Einzelleistungen oder bestellte Zusatzleistungen.
5. Nach einer Kündigung wird das im Voraus entrichtete Entgelt für von der Providerin angebotene oder vermittelte Leistungen oder Dienste, deren
Zahlungsintervalle bei der Kündigung noch nicht abgelaufen sind von der Providerin nicht erstattet.

§ 10 Rechte Dritter, Untersagte Inhalte
1. Der Kunde sichert zu, dass die von ihm hinterlegten Daten und Inhalte nicht gegen gesetzliche Verbote, insbesondere gegen urheberrechtliche,
wettbewerbsrechtliche, namensrechtliche oder datenschutzrechtliche Bestimmungen verstoßen.
2. Es ist dem Kunden untersagt, auf seinem Account extremistische, rassistische, erotische oder pornografische Inhalte zu veröffentlichen, sowie sonstige
Inhalte, welche gegen die guten Sitten verstoßen. Es ist dem Kunden darüber hinaus untersagt, Verlinkungen herzustellen oder aufrecht zu erhalten, welche auf
solche Inhalte verweisen. Untersagt sind auch Banner mit den oben aufgeführten Inhalten.
3. Es ist dem Kunden untersagt, über seinen Account Massen-E-Mails zu versenden oder ein Versenden solcher E-Mails zuzulassen.
4. Die Providerin ist berechtigt, den Account ohne Vorankündigung zu sperren, wenn sie feststellt oder durch Dritte die Mitteilung erhält, dass der Kunde
gegen die Verbote der Absätze 1 bis 3 verstößt. Die Providerin ist unter den oben bezeichneten Umständen darüber hinaus berechtigt, den Vertrag fristlos zu
kündigen.
5. Der Kunde ist verpflichtet, die hinterlegten Daten so kenntlich zu machen, dass der Urheber oder für die Inhalte Verantwortliche und dessen Anschrift
eindeutig feststellbar sind.
6. Gewerbliche Kunden verpflichten sich, im Falle eines Zuwiderhandelns gegen die Absätze 1 bis 3 unter Verzicht auf die Einrede des
Fortsetzungszusammenhangs, für jeden Fall der Zuwiderhandlung zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5010,00 € an die Providerin.

§ 11 Internetdomains
1. Soweit Gegenstand der Leistungen der Providerin auch die Verschaffung und/oder Pflege von Internetdomains ist, wird sie gegenüber der DENIC oder der
InterNIC oder einer anderen Organisation zur Domainvergabe lediglich als Vermittlerin tätig. Durch Verträge mit solchen Organisationen wird ausschließlich
der Kunde berechtigt und verpflichtet. Die Providerin betreut während der Dauer des Vertragsverhältnisses die registrierten Domains auf Grundlage der jeweils
gültigen Richtlinien der DENIC. Die Parteien sind bereit, das Vertragsverhältnis entsprechend anzupassen, wenn diese Richtlinien sich ändern. Für andere
Domaintypen (.com, .fr, .net, etc.) finden die Vergaberichtlinien des jeweils zuständigen Registrierungsstelle Anwendung.
2. Die Providerin meldet die Domains im Namen und Auftrag des Kunden an. Der Kunde wird als Nutzungsberechtigter der Domain eingetragen. Die Providerin wird
als "tech-c" eingetragen. Die Speicherung der inhaberbezogenen Daten erfolgt nach den Richtlinien der DENIC. Untersagt ist die Registrierung von Domains,
welche gegen die in § 9 Abs. 1 und 2 genannten Verbote verstoßen.
3. Die Providerin hat auf die Domainvergabe keinen Einfluss. Sie übernimmt deshalb keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains frei von
Rechten Dritter oder einzigartig sind oder auf Dauer Bestand haben. Dies gilt auch für Subdomains. Der Kunde sichert zu, dass die von ihm beantragte Domain
keine Rechte Dritter verletzt.
4. Werden durch die Providerin im Auftrag des Kunden registrierte Domains gelöscht oder aufgrund der Entscheidung in einem Rechtsstreit gekündigt, besteht
kein Anspruch gegen die Providerin auf Beantragung einer Ersatzdomain.
5. Sollte der Kunde von dritter Seite aufgefordert werden, eine Internetdomain aufzugeben, weil sie angeblich fremde Rechte verletzt, wird er die Providerin
hiervon unverzüglich unterrichten.
6. Die Providerin ist berechtigt, im Namen des Kunden auf die Internetdomain zu verzichten, falls der Kunde nicht umgehend Sicherheit für etwaige Prozess-
und Anwaltskosten in ausreichender Höhe (mindestens 7.500,00 €) stellt. Der Kunde stellt die Providerin von Ersatzansprüchen Dritter, welche auf der
unzulässigen Verwendung einer Domain beruhen, frei.
7. Wird die Providerin auf eine angebliche Verletzung von Rechten Dritter hingewiesen, ist sie berechtigt, die Domain in die Pflege des jeweiligen Registrars
zu stellen (Dispute-Verfahren) und sie unverzüglich zu sperren.
8. Sollen vorhandene Domains, welche von einem anderen Anbieter betreut werden, künftig durch die Providerin betreut werden, wird diese versuchen, die
Ummeldung durchzuführen. Dem Kunden ist bekannt, dass zu einer erfolgreichen Ummeldung die Mitwirkung des bisherigen Anbieters notwendig ist. Bleibt diese
Mitwirkung aus, kann die Providerin keine Gewähr für eine erfolgreiche Übernahme leisten.
9. Die Providerin ist berechtigt, die Domain des Kunden nach Beendigung des Vertragsverhältnisses freizugeben. Mit der Freigabe erlöschen alle Rechte aus der
Registrierung.
10. Sofern der Kunde nach Vertragsende die registrierte Domain über einen anderen Anbieter weiter nutzen möchte, hat er dies der Providerin rechtzeitig vor
Vertragsende anzuzeigen. Die Providerin wird die Freigabe unentgeltlich erteilen, sofern Zahlungsrückstände des Kunden nicht bestehen.

§ 12 Datenschutz
1. Der Kunde ist damit einverstanden, dass persönliche Daten (Bestandsdaten) und andere Informationen, die sein Nutzungsverhalten (Verbindungsdaten)
betreffen (z.B. Zeitpunkt, Anzahl und Dauer der Verbindungen, Zugangskennwörter, Up- und Downloads), vom Provider während der Dauer des Vertragsverhältnisses
gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszweckes, insbesondere für Abrechnungszwecke, erforderlich ist. Innerhalb der Bestandsdaten werden
auch die Telefonnummern des Kunden gespeichert, um bei dringenden Nachfragen, zur Bestätigung von Bestellungen und für den allgemeinen Kundenkontakt eine
schnelle Erreichbarkeit des Kunden sicherzustellen. Der Kunde kann einer solchen Nutzung seiner Daten widersprechen.
2. Die Providerin ist verpflichtet, dem Kunden auf Verlangen jederzeit über den gespeicherten Datenbestand, soweit er ihn betrifft, vollständig und
unentgeltlich Auskunft zu erteilen. Die Providerin wird diese Daten ebenso wenig wie deren Inhalt ohne Einverständnis des Kunden an Dritte weiterleiten.
Hiervon ausgenommen sind Fälle, in welchen die Providerin gesetzlich verpflichtet ist, insbesondere staatliche Stellen sowie sonstige Auskunftsberechtigte,
diese Daten zu offenbaren.
3. Die Providerin weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen wie dem Internet nach dem
derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Dem Kunden ist bekannt, dass die Providerin die auf dem Account gespeicherten Daten
und Inhalte aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Dies ist auch Dritten gegebenenfalls möglich. Für die Sicherheit seiner Daten und Inhalte trägt
der Kunde deshalb selbst Sorge.

§ 13 Haftungsbeschränkung
1. Die Providerin haftet für Schäden nur, wenn sie oder ihre Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich eine wesentliche Vertragspflicht verletzt
haben. Erfolgt die schuldhafte Verletzung nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, ist die Haftung auf den Schaden beschränkt, welcher bei Abschluss des
Vertrages vernünftigerweise vorhersehbar war. Die Haftung wegen leicht fahrlässiger Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit sowie aufgrund gesetzlicher
Vorschriften bleibt unberührt.
2. Die Haftung ist der Höhe nach beschränkt auf das jeweilige monatliche Entgelt, höchstens jedoch auf den durchschnittlichen Vertragswert von zwei Jahren.
Die Gesamthaftung je Kunde ist auf 1.000,00 € beschränkt.
3. Die Providerin haftet nicht für die korrekte Funktion des Internets, soweit sie außerhalb ihres Verantwortungsbereiches liegt, sofern nicht eine Haftung
nach Abs. 1 und 2 gegeben ist.
4. Die Haftungsregelung des § 7 Abs. 2 TKV (TelekommunikationskundenschutzVO) bleibt unberührt.

§ 14 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
1. Auf die mit der Providerin geschlossenen Verträge findet deutsches Recht Anwendung.
2. Sofern der Kunde Kaufmann ist, sind die für den Sitz der Providerin zuständigen Gerichte ausschließlich zuständig. Die Providerin ist darüber hinaus
berechtigt, den Kunden an seinem Wohn- oder Geschäftsitz zu verklagen.

§ 15 Sonstiges
1. Die Providerin ist berechtigt, Dritte und Erfüllungsgehilfen mit der Erbringung ihrer vertraglichen Pflichten zu beauftragen. Sie ist darüber hinaus
berechtigt, zur Erbringung der Leistungen neuere bzw. andere Systeme und Verfahren zu verwenden, als sie zunächst Vertragsgegenstand waren, soweit dem Kunden
hieraus keine Nachteile entstehen.
2. Ein Verkauf einzelner Geschäftsbereiche oder ein Gesellschafterwechsel begründet kein Sonderkündigungsrecht.
3. Dem Kunden steht das Recht zu, bei einer Vertragsübernahme den Vertrag zu kündigen.
4. Der Kunde ist lediglich zur Aufrechnung mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen die Providerin berechtigt.

§ 16 Schlussbestimmungen
1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages gelten nur dann, wenn sie schriftliche vereinbart wurden. Dies gilt auch für eine Änderung dieser
Schriftformklausel.
2. Alle Erklärungen der Providerin können auf elektronischem Weg an den Kunden gerichtet werden.
3. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine ausfüllungsbedürftige Lücke enthalten, so berührt dies die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung oder der Lücke tritt eine dem wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung
nahe kommende Regelung, welche von den Parteien vereinbart worden wäre, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten.